Gerne bearbeiten wir Ihre Rezeptbestellungen auch per E-Mail. Schicken Sie und dazu gerne eine Nachricht an praxis(at)frauenaerztin-am-wasserturm.de oder auch über unserer Kontaktformular: Die Verordnungen liegen nach E-Mail-Eingang am nächsten Werktag bei uns zur Abholung für Sie bereit.
Vom 30.9. bis 9.10. geschlossen
In der Zeit vom 30. September bis einschließlich. 9. Oktober 2024 bleibt Ihre Wohlfühlpraxis am Wasserturm wegen Urlaubs geschlossen. In dieser Zeit übernimmt die Praxis Dr. T. Gröning & Dr. C. Syrée die Vertretung. Für ausgewählte Tage stehen zusätzlich zwei weitere Praxen als Vertretung zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter 116 117.
Verstärkung gesucht
I Woman sucht zur Verstärkung unseres Teams eine Mitarbeiterin in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung (538 €). Wenn Sie motiviert, engagiert und empathisch denkend unser Team unterstützen möchten, schreiben Sie uns gerne per E-Mail an: praxis(at)frauenaerztin-am-wasserturm.de.
Neue Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unsere neuen Sprechstundenzeiten, die ab sofort gültig sind.
Intervall-Hypoxie-Training am Wasserturm
Durch den gezielten Einsatz sauerstoffarmer Luft erzielen wir die aus dem Leistungssport bekannten positiven Aspekte des Höhentrainings. Unsere hochmoderne Technologie regt aber nicht nur die Produktion roter Blutkörperchen an, sondern steigert durch die Erneuerung der Mitochondrien deren Effizienz: das ist bei multiplen Erkrankungen eine sinnvolle Ergänzung zur konventionellen Therapie. Das Verfahren wurde 2019 mit dem Medizin-Nobelpreis ausgezeichnet: jetzt steht das MITOVIT-Höhentraining für Sie bei uns in der Praxis.
i Woman gegen Corona
Sehr geehrte Patientin, außergewöhnliche Zeiten bedürfen guter Ideen und adäquaten Lösungen, um bestmöglich durch sie hindurch zu kommen. Mein Team und ich möchten uns in gewohnter Weise gewissenhaft und allumfassend um Sie als Patientin kümmern können. Entsprechend der allgemeinen Richtlinien haben wir daher unseren Praxisalltag zu Ihrem und unserem Schutz umgestellt.
Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS- CoV-2
Die grundlegenden Anforderungen an den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Wesentliche Anforderung ist, dass der (öffentliche oder gewerbliche) Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforder- lichen Schutzmaßnahmen festlegen muss. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) baut im Wesentlichen auf den Anforderungen des ArbSchG auf, erfasst jedoch neben Beschäftigten auch andere Personengruppen, z. B. Schülerinnen. Beamtinnen werden zwar vom ArbSchG, nicht aber vom MuSchG er- fasst, jedoch ist das MuSchG auch auf die Beschäftigung von Beamtinnen entspre- chend anzuwenden (§ 19 Abs. 1 Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung).
Was gilt, wenn Sie engen Kontakt zu Personen hatten, die auf COVID-19 positiv getestet wurden?
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet. Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt. Durch diese/n werden Sie über alle weiteren Maßnahmen aufgeklärt.
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