Schlagwort: Entschädigungsanspruch

Anspruch wenn Arbeitnehmer wegen Corona nicht arbeiten dürfen
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Anspruch wenn Arbeitnehmer wegen Corona nicht arbeiten dürfen

Der Entschädigungsanspruch ist in § 56 Abs. 1 IfSG geregelt. Die Grundsätze sind oben bei Ziffer 5 dargestellt. Wichtig ist noch, dass der Arbeitgeber einen Vorschuss für die Entgeltzahlungen verlangen kann (so § 56 Abs. 12 IfSG), was insbesondere bei Kleinbetrieben interessant sein kann. Zuschüsse des Arbeitgebers – die er ggf. freiwillig zahlt – sind...