Schlagwort: Entgeltfortzahlung

Gilt bei einer Coronavirus-Erkrankung der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
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Gilt bei einer Coronavirus-Erkrankung der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ist der Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat er gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die Dauer von sechs Wochen. Teilweise sind diese Fristen arbeits- oder tarifvertraglich länger. Freie Mitarbeiter haben diesen Anspruch mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht. Der Ablauf ist ein anderer, wenn gegen den am Corona-Virus erkrankten...